Ihr Energieberatungsexperte in Rhede:
für Effizienz und Nachhaltigkeit
Energieberatung für Sie
Sie möchten Ihre Energiekosten senken?
Sie möchten sanieren? Sie möchten neu bauen?
Durch meine Energieberatung helfe ich Ihnen, Ihr Gebäude energetisch optimal zu sanieren oder Ihren Neubau energetisch zu planen. Dabei begleite ich Sie von der Ermittlung Ihres Bedarfs über die optimale Beratung zu effizienten Maßnahmen bis zur Beantragung der Fördermittel und schließlich zur Umsetzung. Durch die energetische Sanierung sinken nachhaltig Ihre Kosten und der Wert Ihres Gebäudes steigt.
Die Schritte zu Ihrer Energieeffizienz
Als Erstes:
Kostenlose Erstberatung
In unserem Erstberatungsgespräch erklären Sie mir Ihr Vorhaben und was Sie erreichen möchten. Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen suche ich die bestmögliche Lösung für Sie.
Durch mein Beratungsgespräch zeige ich Ihnen die Möglichkeiten auf, Ihr Vorhaben bestmöglich und kostengünstig umzusetzen.
Mit dem folgenden Link, können Sie bereits eine erste Einschätzung zu Ihrem Vorhaben erhalten.
Als Zweites:
Aufnahme von Vorhaben und Vorstellungen
Ich komme zu Ihnen, sehe mir Ihr Vorhaben genau an und messe alle relevanten Gebäude- und Gebäudeteile auf. Falls nötig, setze ich auch die Thermografie ein, um Schwachstellen in Ihrem Gebäude einfach und zuverlässig aufzuzeigen. Dabei versuche ich, Ihre Wünsche und Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen.
In unserem Vor-Ort-Gespräch zeige ich Ihnen, welche Maßnahmen an und in Ihrem Gebäude am sinnvollsten und erfolgversprechendsten sind.
Als Drittes:
Erstellung eines Gesamtkonzeptes
Nach den vorbereiteten Maßnahmen wird nun das energetische Gesamtkonzept für Ihr Gebäude erstellt – der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan). Hier zeige ich Ihnen den IST-Zustand sowie die einzelnen Schritte, die zu Ihrem Soll-Zustand führen. Aber nicht immer können alle Maßnahmen im iSFP sofort oder überhaupt umgesetzt werden.
Das macht nichts. Mit dem iSFP werden die Maßnahmen flexibel an Ihre Situation angepasst, so wie Sie es wünschen, Schritt für Schritt und wann Sie es möchten.
Als Viertes:
Förderberatung für staatliche Programme
Staatliche Förderungen und Zuschüsse von anderen Institutionen unterstützen Ihre energetische Sanierung. Auch für den nachhaltigen Neubau können Fördermittel beantragt werden.
Ich berate Sie gerne, welche Förderungen von der BAFA oder KfW für Sie in Frage kommen, und unterstütze Sie bei den Anträgen.
Mein Service für Sie
Blower-Door-Messung (Luftdichtheitsprüfung) – für Neubau & Sanierung
Die Blower-Door-Messung prüft die Luftdichtheit eines Gebäudes. Dabei wird in eine Außentür ein Ventilator eingesetzt, der gezielt Unter- oder Überdruck erzeugt. Aus dem gemessenen Luftstrom lässt sich ableiten, wie viel Luft unkontrolliert durch Fugen, Anschlüsse oder Durchdringungen ein- bzw. austritt. Zusätzlich werden Leckagen lokalisiert – z. B. mit Nebel, Thermografie oder Anemometer.
Warum ist das wichtig?
- Energieeffizienz: Weniger Wärmeverluste durch unkontrollierte Luftströmungen
- Bauschadenschutz: Reduziert Risiko von Feuchteeintrag, Schimmel und Folgeschäden
- Wohnkomfort: Weniger Zugluft, gleichmäßigeres Raumklima
- Nachweis/Qualitätssicherung: Dokumentation der Ausführung, oft relevant für Förderung und Normanforderungen
Im Neubau dient die Messung als Qualitätskontrolle der Luftdichtheitsebene und als Nachweis für Effizienzstandards.
In der Sanierung hilft sie, Schwachstellen an Fenstern, Dach, Kellerdecke, Installationsdurchführungen oder Anschlüssen aufzuspüren – ideal zur Kontrolle nach Luftdichtheitsmaßnahmen oder Fenstertausch.
Wärmeschutznachweis
Der Wärmeschutznachweis muss von einem zertifizierten Energieeffizienzexperten erstellt werden und ist verpflichtend für jeden, der ein neues Gebäude baut oder ein Bestandsgebäude saniert. Der Wärmeschutznachweis bestimmt die Energieeffizienz eines Gebäudes und belegt ausführlich, dass die Vorgaben des Gebäude-Energiegesetzes eingehalten werden.
Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und damit einhergehend die Energieeffizienz Ihres Objektes. Für Immobilienbesitzer ist der Energieausweis verpflichtend; ausgenommen bei Selbstnutzung der Immobilie. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Beim Verkauf oder Vermieten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses müssen Sie den Energieausweis vorlegen können. Als Energieeffizienzexperte erstelle ich gerne für Sie den Energieausweis.
iSFP - individueller Sanierungsfahrplan
Sie möchten Ihr Wohngebäude energetisch sanieren, wissen aber noch nicht, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge diese umgesetzt werden sollten?
Ein individueller Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – zeigt Ihnen den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes und entwickelt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte. Dabei werden unter anderem die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Wärmeverteilung, die Lüftung und der mögliche Einsatz erneuerbarer Energien betrachtet.
Die Erstellung eines iSFP kann über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert werden. Der Zuschuss beträgt derzeit:
– 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
– 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von bis zu 250 Euro gewährt werden, wenn die Ergebnisse der Energieberatung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
Änderung des iSFP-Bonus ab dem 21. Juli 2026
Bei der späteren Umsetzung bestimmter energetischer Einzelmaßnahmen kann ein vorhandener und geförderter iSFP weiterhin einen zusätzlichen Förderbonus ermöglichen.
Der Grundfördersatz für förderfähige Effizienzmaßnahmen beträgt weiterhin 15 %. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt grundsätzlich bei 30.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem förderfähigen iSFP kann sich der Kostenrahmen weiterhin auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen.
Neu ist jedoch: Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gewährt. Der Bonus wird nur auf den Kostenanteil angewendet, der die Grenze von 30.000 Euro überschreitet.
Ob und in welcher Höhe der iSFP-Bonus genutzt werden kann, muss deshalb für jede geplante Maßnahme individuell geprüft werden.
Fördermittel für Sanierung, Heizung, Neubau und Wohneigentum
Für die energetische Sanierung, den Heizungstausch, den Neubau oder den Erwerb einer Wohnimmobilie stehen verschiedene Förderprogramme von BAFA, KfW und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Welche Förderung geeignet ist, hängt unter anderem vom Gebäudezustand, den geplanten Maßnahmen, dem angestrebten energetischen Standard, der Nutzung des Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten und teilweise vom Haushaltseinkommen ab.
Als Energieeffizienz-Experte unterstütze ich Sie bei der Auswahl der passenden Förderung, der energetischen Berechnung, der Antragstellung sowie der Fachplanung und Baubegleitung.
Stand: 10. Juli 2026. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten ab dem 21. Juli 2026 teilweise neue Förderbedingungen. Die endgültige Förderung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Merkblättern.
Individueller Sanierungsfahrplan – iSFP
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes und entwickelt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte. Dazu können beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder der Einbau einer Lüftungsanlage gehören.
Die Energieberatung wird mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars unterstützt:
– maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
– maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Bei einer späteren Umsetzung bestimmter Maßnahmen kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten möglich sein. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 wird dieser Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.
Weitere Informationen:
Energetische Einzelmaßnahmen – BAFA und KfW
Energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen gefördert werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden unter anderem:
– Dämmung von Außenwänden,
– Dämmung von Dachflächen und Dachgauben,
– Dämmung der obersten Geschossdecke,
– Dämmung von Kellerdecken und Bodenflächen,
– Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren,
– Austausch von Hauseingangstüren,
– Ertüchtigung von Vorhangfassaden,
– Einbau eines außenliegenden sommerlichen Wärmeschutzes.
Der Grundfördersatz beträgt grundsätzlich 15 Prozent. Mit einem förderfähigen iSFP kann ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten möglich sein. Die förderfähigen Ausgaben betragen grundsätzlich bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und können bei Erfüllung der iSFP-Voraussetzungen auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit steigen.
Weitere Informationen:
Anlagentechnik außer Heizung
Gefördert werden technische Anlagen, die die Energieeffizienz eines Bestandsgebäudes verbessern. Dazu gehören beispielsweise:
– zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen,
– bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme,
– Wärme- und Feuchterückgewinnung,
– digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
– Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
Weitere Informationen:
Heizungsoptimierung
Auch die Optimierung einer vorhandenen Heizungsanlage kann gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:
– hydraulischer Abgleich,
– Austausch alter Heizungspumpen,
– Optimierung der Heizkurve,
– Anpassung der Vorlauftemperaturen,
– Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen,
– Optimierung der Wärmeverteilung,
– Maßnahmen zur Verbesserung der Niedertemperaturfähigkeit,
– Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen bestimmter Biomasseanlagen.
Die vorhandene Heizungsanlage muss grundsätzlich älter als zwei Jahre sein. Bei Anlagen mit fossilen Brennstoffen darf der Wärmeerzeuger in der Regel nicht älter als 20 Jahre sein.
Weitere Informationen:
Gebäude- und Wärmenetze
Gefördert werden auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung bestimmter Gebäudenetze, wenn die Wärmeversorgung nach der Maßnahme überwiegend durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme erfolgt.
Weitere Informationen:
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
Der Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder der Anschluss an ein Gebäude- beziehungsweise Wärmenetz wird bei privaten Eigentümern über die KfW gefördert.
Gefördert werden unter anderem:
– Wärmepumpen,
– solarthermische Anlagen,
– Biomasseheizungen unter Einhaltung der technischen Anforderungen,
– Brennstoffzellenheizungen,
– innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
– Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Ab dem 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden zunächst bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus genutzt werden. Die Förderung ist grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Haushaltseinkommen kann eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich sein. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt ab dem 21. Juli 2026.
Weitere Informationen:
KfW 358 und 359 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt und der Zuschuss noch nicht vollständig ausgezahlt wurde.
Der Ergänzungskredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Das Programm 358 bietet selbstnutzenden Eigentümern bei einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro einen zusätzlichen Zinsvorteil. Für andere Eigentümer steht das Programm 359 zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Fachplanung und Baubegleitung
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann bei geförderten Einzelmaßnahmen zusätzlich berücksichtigt werden.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können bis zu 5.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt werden. Bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten gelten bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt höchstens 20.000 Euro.
Weitere Informationen:
KfW 261 – Sanierung zum Effizienzhaus
Wer ein bestehendes Wohngebäude umfassend energetisch saniert, kann den KfW-Kredit 261 nutzen.
Bei einer Effizienzhaus-Sanierung werden Gebäudehülle, Heizungsanlage, Wärmeverteilung, Lüftung, Wärmebrücken und erneuerbare Energien gemeinsam betrachtet.
Ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Für den hier dargestellten Förderweg über die Erneuerbare-Energien-Klasse kommen die Standards Effizienzhaus 40 EE, 55 EE, 70 EE, 85 EE und Denkmal EE infrage.
Abhängig vom erreichten Standard können Tilgungszuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Tilgungszuschüsse wird mit den neuen Bedingungen ab dem 21. Juli 2026 reduziert.
Weitere Informationen:
KfW 308 – Wohneigentum für Familien: Bestandserwerb
Das Programm „Jung kauft Alt“ richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren.
Der Förderkredit beträgt:
– bis zu 100.000 Euro bei einem Kind,
– bis zu 125.000 Euro bei zwei Kindern,
– bis zu 150.000 Euro ab drei Kindern.
Das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen und erhöht sich für jedes weitere Kind um 10.000 Euro. Die Immobilie muss anschließend innerhalb der vorgegebenen Frist mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder zu einem besseren Effizienzhausstandard saniert werden.
Weitere Informationen:
Förderkredite für Neubauten
KfW 124 – KfW-Wohneigentumsprogramm
Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt Privatpersonen beim Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie.
Der Förderkredit beträgt bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Finanziert werden können unter anderem Grundstückskosten, Baukosten, Baunebenkosten, Kaufpreis und bestimmte Modernisierungskosten. Das Programm kann mit verschiedenen energetischen Neubauprogrammen kombiniert werden.
Weitere Informationen:
KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Das Programm 296 fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude.
Der Förderkredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Neben energetischen Anforderungen müssen unter anderem Vorgaben zur Wohnfläche, zur Anzahl der Aufenthaltsräume, zu den gebäudebezogenen Lebenszykluskosten und zu den Treibhausgasemissionen eingehalten werden.
Weitere Informationen:
KfW 297 und 298 – Klimafreundlicher Neubau
Die KfW-Programme 297 und 298 fördern den Neubau oder Erstkauf energieeffizienter Wohngebäude.
Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
Für ein Wohngebäude im Standard Effizienzhaus 55 kann ein Förderkredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden.
Voraussetzungen sind unter anderem:
– Erreichen des Effizienzhausstandards 55,
– ausschließliche Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
– gültige Baugenehmigung oder Berechtigung zum Baubeginn bei genehmigungsfreien Vorhaben.
Für diese Förderstufe sind weder eine Lebenszyklusanalyse noch eine Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlich.
Die befristete Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.
Klimafreundliches Wohngebäude – Effizienzhaus 40
Für ein klimafreundliches Wohngebäude im Effizienzhausstandard 40 beträgt der Förderkredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Das Gebäude muss:
– den Effizienzhausstandard 40 erreichen,
– die vorgegebenen Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten,
– ohne Wärmeerzeuger auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse auskommen.
Hierfür ist zusätzlich zur energetischen Berechnung eine Lebenszyklusanalyse – LCA – erforderlich.
Weitere Informationen:
KfW 300 – Wohneigentum für Familien: Neubau
Das Programm 300 richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die ein klimafreundliches Wohngebäude bauen oder eine neu errichtete Wohnimmobilie erwerben und selbst nutzen.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
– mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt,
– die Immobilie wird selbst genutzt,
– die Antragsteller besitzen mindestens 50 Prozent der Immobilie,
– die Immobilie ist die einzige Wohnimmobilie der Antragsteller in Deutschland,
– das Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind höchstens 90.000 Euro und erhöht sich für jedes weitere Kind um 10.000 Euro.
Für ein klimafreundliches Wohngebäude gelten folgende Kredithöchstbeträge:
– ein oder zwei Kinder: bis zu 170.000 Euro,
– drei oder vier Kinder: bis zu 200.000 Euro,
– ab fünf Kindern: bis zu 220.000 Euro.
Das Gebäude muss den Effizienzhausstandard 40 und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllen. Eine Lebenszyklusanalyse ist erforderlich.
Weitere Informationen:
KfW 270 – Erneuerbare Energien
Mit dem KfW-Kredit 270 können Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien finanziert werden.
Dazu gehören beispielsweise:
– Photovoltaikanlagen,
– Stromspeicher,
– Anlagen zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung,
– Wärme- und Kältenetze,
– Wärme- und Kältespeicher,
– Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme.
Das Programm kann je nach Vorhaben ergänzend zu einer Gebäude- oder Neubauförderung eingesetzt werden. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist jedoch ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
Wohnraumförderung des Landes NRW im Kreis Borken
Bei den Förderangeboten des Kreises Borken handelt es sich um Programme der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Borken ist die zuständige Beratungs- und Bewilligungsbehörde.
Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Die Förderfähigkeit und die Verfügbarkeit der Mittel sollten deshalb frühzeitig geprüft werden.
Eigenheimförderung im Kreis Borken
Gefördert werden können:
– Neubau eines selbst genutzten Eigenheims,
– Neubau einer selbst genutzten Eigentumswohnung,
– Nutzungsänderung eines Gebäudes zu selbst genutztem Wohnraum,
– Erwerb einer bestehenden selbst genutzten Immobilie.
Die Förderung richtet sich insbesondere nach dem Haushaltseinkommen, der Haushaltsgröße, der Tragbarkeit der Finanzierung und dem Standort des Gebäudes.
Neben dem standortabhängigen Grunddarlehen können zusätzliche Darlehen gewährt werden, unter anderem für:
– Kinder oder schwerbehinderte Haushaltsmitglieder,
– barrierefreies Bauen,
– Bauen mit Holz,
– standortbedingte Mehrkosten,
– Erreichen des Effizienzhausstandards 40.
Für Haushalte der Einkommensgruppe A werden Tilgungsnachlässe gewährt. Bei bestimmten Zusatzdarlehen können bis zu 50 Prozent des entsprechenden Darlehens erlassen werden.
Weitere Informationen:
https://www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=238
Modernisierungsförderung im Kreis Borken
Gefördert werden können Modernisierungsmaßnahmen, die:
– die Energieeffizienz verbessern,
– den Gebrauchswert des Wohnraums erhöhen,
– Barrieren reduzieren,
– den Einbruchschutz verbessern,
– Wohnraum ändern oder erweitern,
– das Wohnumfeld verbessern.
Auch Architektenleistungen, energetische Gutachten und weitere Baunebenkosten können berücksichtigt werden.
Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der anerkannten Bau- und Baunebenkosten umfassen. Das Darlehen beträgt höchstens 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim.
Für selbstnutzende Eigentümer der Einkommensgruppe A beträgt der grundsätzliche Tilgungsnachlass 25 Prozent. Zusätzliche Tilgungsnachlässe können unter anderem für die Effizienzhausstandards 85, 70 und 55, den energetischen Netto-Null-Standard und die Verwendung ökologischer Dämmstoffe gewährt werden.
Weitere Informationen:
https://www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=239
Mietwohnraumförderung im Kreis Borken
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über den Kreis Borken auch den Neubau, die Erweiterung und die Nutzungsänderung von Gebäuden zu öffentlich gefördertem Mietwohnraum.
Gefördert werden können unter anderem:
– Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
– Mieteinfamilienhäuser,
– Gruppenwohnungen,
– Gemeinschafts- und Infrastrukturräume,
– energetische Zusatzstandards,
– barrierefreier Wohnraum,
– Bauen mit Holz,
– besondere Wohnumfeld- und Klimaanpassungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe. Im Gegenzug werden Mietpreis- und Belegungsbindungen vereinbart. Bei der Neuschaffung von Mietwohnraum müssen grundsätzlich mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.
Weitere Informationen:
https://www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=202
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Alternativ zu BAFA- oder KfW-Förderungen kann bei selbst genutzten Wohngebäuden die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz geprüft werden.
Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens jedoch 40.000 Euro je begünstigtem Objekt.
Förderfähig können unter anderem sein:
– Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
– Erneuerung von Fenstern und Außentüren,
– Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage,
– Erneuerung der Heizungsanlage,
– Optimierung bestehender Heizungsanlagen,
– Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung.
Für dieselben Kosten dürfen nicht gleichzeitig Zuschüsse oder Förderkredite der BEG und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG genutzt werden. Für die Steuererklärung ist eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich.
Weitere Informationen:
Meine Leistungen als Energieeffizienz-Experte
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
– individueller Sanierungsfahrplan – iSFP,
– Beratung zu BAFA-, KfW- und NRW-Förderprogrammen,
– Prüfung der Förderfähigkeit,
– energetischer Bilanzierung nach DIN V 18599,
– Effizienzhausberechnungen,
– Lebenszyklusanalyse – LCA,
– Erstellung der technischen Projektbeschreibung – TPB,
– Erstellung der Bestätigung zum Antrag – BzA,
– energetischer Fachplanung und Baubegleitung,
– Prüfung von Angeboten und technischen Daten,
– Baustellenkontrollen und Fotodokumentation,
– Erstellung des technischen Projektnachweises – TPN,
– Erstellung der Bestätigung nach Durchführung – BnD,
– Luftdichtheitskonzept und Blower-Door-Messung.
Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen vor der Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn sie die jeweils vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen enthalten.
Da sich Förderbedingungen, Zinssätze und verfügbare Haushaltsmittel ändern können, sollte jedes Vorhaben vor Vertragsabschluss individuell geprüft werden.
