FAQ

Ewald Wienand - Energieberater & Bauplaner

Ihre Fragen an Energieberater & Bauplaner

Ist Ihre Frage nicht mit aufgeführt oder möchten Sie eine persönliche Antwort, dann kontaktieren Sie mich bitte über die angegebenen Kontaktinformationen. Sie erhalten zeitnah eine Antwort.

Häufige Fragen zur Energieberatung, Förderung und Bauplanung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um iSFP, BAFA-Förderung, KfW-Förderprogramme, Energieausweise, Blower-Door-Messungen, GEG-Nachweise und energetische Sanierungen. Als Energieberater und Bauplaner unterstütze ich Eigentümer, Bauherren und Investoren in Rhede, Bocholt, Borken und Umgebung bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.

Seit November 2020 gilt in Deutschland das Gebäude­energie­gesetz (GEG). Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilien­hauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater Energieeffizienz-Experten.

Umfang, Länge und Ort des Gesprächs sind nicht geregelt. Energieberater die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Argentur GmbH (dena) gelistet sind, bieten diese Leistung kostenfrei an.

In Neubaugebieten muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.

Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Um es den Eigentümern zu ermöglichen, die für sie passendste Lösung zu finden, kann für eine Übergangsfrist von fünf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfüllt.

Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.

Der Umstieg auf Erneuerbare erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.

Daneben ist jede andere Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis für die Erfüllung des 65%-Kriteriums zu erbringen.

Um auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1. Januar 2029 15%, ab dem 1. Januar 2035 30% und ab dem 1. Januar 2040 60%.

Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen, z.B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein. Aber auch aufgrund von besonderen persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.

Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So sind bis zu 70% Förderung möglich. Alle Antragstellenden können eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30% Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus). Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70%.

Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15% (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 Prozent) Investitionskostenzuschuss gefördert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.

Durch die weitreichende Förderung des Heizungsaustauschs werden auch die Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt, denn die Fördermittel müssen von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen werden. Dadurch kommt die Förderung Mietern zu Gute, da die Modernisierungsmieterhöhung entsprechend geringer ausfällt. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für alle Heizungsaustausche. Damit ist sichergestellt, dass durch die Beteilung des Staates an Kosten der Wärmewende Mieterhöhungen auf das erforderliche Maß begrenzt werden.

Nein, das ist davon abhängig, was Sie umsetzen möchten. Bei einer Sanierung ihres Gebäudes ist er nicht unbedingt von Nöten, aber er kann ihnen dabei helfen die Sanierung energieeffizient durchzuführen, um Energiekosten und Ressourcen zu senken.

Bei einer energetischen Sanierung und/oder einem Energieausweis ist der Energieberater zwingend erforderliche.

Nur der Energieeffizienz Experte ist qualifiziert und berechtigt Fördermittel wie z.B von der BAFA oder KFW zu beantragen oder gültige Energieausweise auszustellen.

Möchten Sie neu Bauen oder Erweitern benötigen Sie einen Energieberater um zum Bauantrag den geforderten Wärmeschutznachweis (GEG-Nachweis) zu erstellen.

Ein Energieberater unterstützt Sie in vielen unterschiedlichen Punkten, wenn Sie eine Immobilie gekauft haben oder Ihr Haus sanieren wollen. Dies betrifft vorrangig Bereiche wie Energieausweise, Sanierungskonzepte, Förderungen (etwa KfW) und Baubegleitung.

Aber was macht ein Energieberater genau? Wie können Sie über einen Energieberater eine staatliche Förderung bekommen – und welche Voraussetzungen gibt es dafür? Wofür braucht man eigentlich einen Energieausweis?

Der Begriff „Energieberater“ ist nicht rechtlich geschützt und unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Das heißt also, dass grundsätzlich jeder als Energieberater auftreten und Energieberatung anbieten kann; ganz gleich, wie viel Erfahrung oder Sachverstand die Person in diesem Bereich hat.

Dies macht es nicht leicht, einen kompetenten und erfahrenen Energieberater von einem kompetenten mit Sachverstand zu unterscheiden.

Hilfreich bei der Unterscheidung sind staatlich geprüfte und anerkannte Zertifizierungen, wie etwa staatlich geprüfte Bautechniker, Gebäudeenergieberater (durch Handwerkskammer zertifiziert) oder Ingenieurstitel.

Denn Erfahrung in diesem Bereich ist wichtig: Geht es etwa um die Erstellung eines Energieausweises, die Beantragung von einer staatlichen Förderung (z.B. KfW) oder eine professionelle Baubegleitung, so sollten Sie einen professionellen Energieberater an Ihrer Seite haben.

So erfordern bestimmte Aufgaben zwingend die Miteinbeziehung von einem Energieberater, um die zum Teil sehr strikten Richtlinien für die Beanspruchung von Förderungen oder Förderkrediten erfüllen zu können. Der Begriff „Energieberater“ ist nicht rechtlich geschützt und unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Das heißt also, dass grundsätzlich jeder als Energieberater auftreten und Energieberatung anbieten kann; ganz gleich, wie viel Erfahrung oder Sachverstand die Person in diesem Bereich hat.

Dies macht es nicht leicht, einen kompetenten und erfahrenen Energieberater von einem kompetenten mit Sachverstand zu unterscheiden.

Hilfreich bei der Unterscheidung sind staatlich geprüfte und anerkannte Zertifizierungen, wie etwa staatlich geprüfte Bautechniker, Gebäudeenergieberater (durch Handwerkskammer zertifiziert) oder Ingenieurstitel.

Denn Erfahrung in diesem Bereich ist wichtig: Geht es etwa um die Erstellung eines Energieausweises, die Beantragung von einer staatlichen Förderung (z.B. KfW) oder eine professionelle Baubegleitung, so sollten Sie einen professionellen Energieberater an Ihrer Seite haben.

So erfordern bestimmte Aufgaben zwingend die Miteinbeziehung von einem Energieberater, um die zum Teil sehr strikten Richtlinien für die Beanspruchung von Förderungen oder Förderkrediten erfüllen zu können.

Wenn Sie für eine Sanierung einen kompetenten und erfahrenen Energieberater finden möchten, sollten Sie auf einige Dinge achten:

– Zertifizierung als Nachweis fachlicher Kenntnisse (z.B. durch Industrie- oder Handelskammer)
– Listung in einer Expertenliste, wie z.B. der dena (Deutsche Energie Agentur)
– Mitgliedschaften in Verbänden, wie dem BVGeM oder der GIH
– Zertifizierung als Energieeffizienz Experte durch den Bund

Wenn Ihr Energieberater einige oder sogar alle dieser Punkte erfüllt, können Sie davon ausgehen, dass es sich um einen besonders qualifizierten Energieberater handelt.
So können Sie sicher sein, einen kompetenten Partner gefunden zu haben, der über alle nötigen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, um einen Reibungslosen Ablauf und bestmögliche Förderung für Ihr Sanierungsprojekt zu bekommen.

Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt Bauherren, Eigentümer, Investoren und Hausverwaltungen bei der energetischen Bewertung, Planung und Umsetzung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen.

Zu den typischen Leistungen gehören:

  • energetische Gebäudebewertung
  • individueller Sanierungsfahrplan, iSFP
  • Fördermittelberatung
  • BAFA- und KfW-Begleitung
  • Erstellung von technischen Projektnachweisen
  • energetische Fachplanung
  • Baubegleitung
  • Prüfung von Angeboten und Ausführungsdetails
  • Nachweisführung nach GEG
  • Wärmebrückenbewertung
  • Luftdichtheitskonzept
  • Lüftungskonzept
  • Energieausweise
  • Effizienzhausberechnungen

Für viele Förderprogramme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Das gilt insbesondere bei Effizienzhaus-Sanierungen über KfW-Programme sowie bei vielen BEG-Einzelmaßnahmen.

Ziel ist es, energetische Maßnahmen technisch richtig, wirtschaftlich sinnvoll und förderfähig umzusetzen.

Im iSFP wird aufgezeigt welche Sanierungsmaßnahmen ihr Gebäude zu einer Energie-energieeffizienten Immobilie macht. Der Plan wird individuell durch Sie mit einem/einer Gebäudeenergieberater/in unter Berücksichtigung der baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen erstellt.

So entsteht ein Sanierungsfahrplan der speziell auf ihr Gebäude und ihren Vorstellungen basiert.

Die aufgelisteten Einzelmaßnahmen zeigen die Energieeinsparpotenziale sowie die Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten auf. Zum Beispiel befindet sich in ihrem Gebäude eine Heizung, die nicht Energieeffizienz heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies Aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heizung passend zu ihrem Gebäude und Nutzen ersetzt werden kann. Ebenso wieviel Kosten und Energie (CO2) dabei gespart werden kann.

Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, hängen vom Gebäude, der Anzahl der Wohneinheiten, dem Umfang der vorhandenen Unterlagen und dem Aufwand der energetischen Bilanzierung ab.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wird die Energieberatung für Wohngebäude derzeit mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro, bezuschusst. Bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt der maximale Zuschuss 850 Euro. Zusätzlich kann für die Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung ein weiterer Zuschuss möglich sein.

Ein iSFP umfasst in der Regel:

  • Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes
  • Prüfung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • energetische Berechnung
  • Entwicklung sinnvoller Sanierungsschritte
  • Fördermittelberatung
  • Erstellung und Erläuterung des Sanierungsfahrplans

Hinweis: Die tatsächlichen Kosten werden objektbezogen angeboten, da jedes Gebäude unterschiedliche Anforderungen hat.

Ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt sich besonders, wenn ein Gebäude nicht auf einmal, sondern Schritt für Schritt energetisch saniert werden soll. Der iSFP zeigt, welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können und welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Ein iSFP ist besonders sinnvoll bei:

  • geplanter Fenstersanierung
  • Dachsanierung oder Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Fassadendämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Heizungstausch
  • Kombination mehrerer Sanierungsmaßnahmen
  • langfristiger Planung zur Effizienzhaus-Sanierung

Ein weiterer Vorteil: Bei bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen kann ein vorliegender iSFP den Fördersatz erhöhen und die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit anheben. Dadurch kann sich der iSFP häufig bereits bei einer späteren Sanierungsmaßnahme finanziell lohnen.

Der iSFP – individuelle Sanierungsfahrplan gibt lediglich den Weg vor, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Die aufgezeigten Schwachstellen des Gebäudes können nach und nach abgearbeitet werden, die Einzelne Maßnahme darf nicht schlechter, aber besser als im iSFP ausgeführt werden. Der iSFP hat eine Gültigkeit von 15 Jahren, so können die einzelnen Maßnahmen Schritt für Schritt in Ruhe umgesetzt werden.

Die BEG-EM, also die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster, Außentüren, Dachflächen, Fassaden oder Geschossdecken.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben grundsätzlich 30.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt ein anerkannter iSFP vor und wird die Maßnahme daraus umgesetzt, kann die Grenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit steigen.

Typische förderfähige Einzelmaßnahmen sind:

  • Austausch oder Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren
  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung von Dachflächen
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke oder des unteren Gebäudeabschlusses
  • sommerlicher Wärmeschutz
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten

Wichtig ist: Der Förderantrag muss in der Regel vor Auftragserteilung gestellt werden. Erst nach Zuwendungsbescheid bzw. Förderzusage sollte der Auftrag vergeben werden.

Im iSFP sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes beschrieben, diese können als Einzelmaßnahme gefördert und durchgeführt werden.

Auch ohne iSFP sind Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes durchführbar, beispielsweise den Einbau neuer Fenster, der Austausch der Heizung oder die Optimierung ihrer Heizung, neu Wärmedämmung usw.

Die Anforderungen solcher Einzelmaßnahmen richtet sich nach dem jeweiligen, in der BEG-Richtlinie festgelegten U-Wert. (BEG-Richtlinie = Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude) Die Richtlinie gibt genau vor, welcher U-Wert für ein Bauteil erreicht werden muss, um Förderfähig zu sein.

Mit dem U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) wird angegeben, wie groß die Wärmemenge ist, die pro Zeiteinheit durch einen Quadratmeter eines Bauteils, bei einem Temperatur-unterschied von einem Grad (1K) durch geht (W/m²K). Der U-Wert ist die Maßeinheit zur Bestimmung des Wärmeverlustes eines Bauteils, um so kleiner der U-Wert ist, desto besser ist die Dämmwirkung des Bauteils.
Als Beispiel, eine Betonwand müsste ca. 62cm stark sein, um ungefähr den gleichen U-Wert wie Mineral. und pflanzl. Faserdämmstoff (WLG 040) von 1cm stärke zu erreichen.
felis a arcu laoreet congue. Usu putant adolescens consequuntur. 

Nein, das ist davon abhängig, was Sie umsetzen möchten. Sobald Sie an ihrem Gebäude Veränderungen durchführen, die das äußere Erscheinungsbild, eine Nutzungsänderung, tragende Bauteile verändern, oder An- bzw. neu Bauen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Zur Erstellung einer der Planung- Bauzeichnungen für Renovierungen, Umbauten, Anbauten, Nutzungsänderung und Neubauten ist ein Bauplaner erforderlich.

Wenn Sie bereits eine Baugenehmigung vorliegen haben, kann ihnen der Bauplaner zur Ausführung der Baumaßnahme die erforderliche Ausführung- und Detailplanung.  

Ein Energieausweis wird benötigt, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast wird. Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand des Gebäudes und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz wird ein Energieausweis für ein Gebäude ausgestellt und ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Er kann seine Gültigkeit verlieren, wenn nach bestimmten Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

Ein Energieausweis wird typischerweise benötigt bei:

  • Verkauf eines Wohngebäudes
  • Verkauf einer Eigentumswohnung
  • Neuvermietung
  • Verpachtung
  • Immobilienanzeigen
  • bestimmten Modernisierungen oder Änderungen am Gebäude

In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis angegeben werden, zum Beispiel Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner, in der Regel aus den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist stark vom Nutzerverhalten abhängig. Wenn sparsam geheizt wurde, kann das Gebäude besser erscheinen, als es energetisch tatsächlich ist.

Der Bedarfsausweis wird rechnerisch erstellt. Dabei werden Gebäudehülle, Anlagentechnik, Dämmstandard, Fenster, Dach, Kellerdecke, Heizung und Warmwasserbereitung bewertet. Der Bedarfsausweis ist deshalb unabhängiger vom Nutzerverhalten und bildet den energetischen Zustand des Gebäudes fachlich genauer ab.

Kurz gesagt:

AusweisartGrundlageAussagekraft
Verbrauchsausweistatsächlicher Verbrauchabhängig vom Nutzerverhalten
Bedarfsausweisrechnerische Gebäudebewertungobjektbezogene Bewertung des Gebäudes

Welcher Energieausweis zulässig oder sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Gebäudetyp, Baujahr, energetischen Zustand und der Anzahl der Wohneinheiten ab.

Ein Blower-Door-Test, fachlich Luftdichtheitsmessung, wird eingesetzt, um die Luftdichtheit der Gebäudehülle zu prüfen. Die Messung erfolgt im Differenzdruckverfahren nach DIN EN ISO 9972:2018-12.

Ein Blower-Door-Test ist besonders sinnvoll oder erforderlich bei:

  • Neubauten
  • Effizienzhäusern
  • KfW- oder BEG-geförderten Maßnahmen
  • Gebäuden mit Lüftungsanlage
  • Verdacht auf Undichtheiten
  • Feuchteschäden oder Zugerscheinungen
  • Qualitätssicherung vor Fertigstellung
  • Prüfung der luftdichten Ebene nach Sanierungen

Bei der Messung wird mit einem Ventilator ein Unterdruck und/oder Überdruck erzeugt. Dadurch können Leckagen in der Gebäudehülle sichtbar gemacht werden. Typische Schwachstellen befinden sich an Fensteranschlüssen, Dachanschlüssen, Durchdringungen, Steckdosen, Installationsschächten oder Rollladenkästen.

Die wichtigsten Kennwerte sind:

KennwertBedeutung
n₅₀-WertLuftwechselrate bei 50 Pascal Druckdifferenz
q₅₀-WertLuftdurchlässigkeit bezogen auf die Gebäudehüllfläche
V₅₀Luftvolumenstrom bei 50 Pascal

Eine Luftdichtheitsmessung dient nicht nur dem Nachweis, sondern auch der Qualitätssicherung und der Vermeidung späterer Bauschäden.

Für eine Förderung über BAFA oder KfW werden je nach Maßnahme unterschiedliche Unterlagen benötigt. Grundsätzlich gilt: Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller und sicherer kann die energetische Prüfung und Antragstellung erfolgen.

Typische Unterlagen sind:

  • vollständige Adresse des Gebäudes
  • Eigentümerdaten
  • Baujahr des Gebäudes
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Wohnflächenberechnung
  • Fotos des Gebäudes
  • Angaben zur bestehenden Heizung
  • Energieverbräuche der letzten Jahre
  • Angebote der Fachunternehmen
  • technische Datenblätter
  • U-Werte von Bauteilen
  • Fensterdaten mit Uw-, Ug-, Uf- und g-Wert
  • Dämmstoffangaben mit Wärmeleitgruppe bzw. Lambda-Wert
  • Angaben zu Lüftung, Wärmebrücken und Luftdichtheit
  • bei KfW-Effizienzhäusern zusätzlich energetische Gesamtbilanzierung

Bei BEG-Einzelmaßnahmen sind vor allem die technischen Mindestanforderungen wichtig. Bei KfW-Effizienzhäusern wird zusätzlich das gesamte Gebäude energetisch bilanziert.

Wichtig: Förderanträge müssen in der Regel vor Auftragserteilung gestellt werden. Bereits beauftragte oder begonnene Maßnahmen können meist nicht mehr gefördert werden.

Ein GEG-Nachweis wird benötigt, wenn für ein Bauvorhaben Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz einzuhalten und nachzuweisen sind. Das betrifft insbesondere Neubauten, größere Erweiterungen, Anbauten und bestimmte Sanierungen an bestehenden Gebäuden.

Ein GEG-Nachweis kann erforderlich sein bei:

  • Neubau eines Wohngebäudes
  • Neubau eines Nichtwohngebäudes
  • Anbau oder Erweiterung
  • Ausbau bisher unbeheizter Gebäudeteile
  • größeren Änderungen an der Gebäudehülle
  • Dachausbau
  • Nutzungsänderung
  • energetisch relevanten Umbauten
  • Bauanträgen, bei denen die Bauaufsicht oder der Prüfsachverständige einen Nachweis fordert

Der GEG-Nachweis bewertet unter anderem:

  • Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle
  • Primärenergiebedarf
  • Jahres-Heizwärmebedarf
  • Anlagentechnik
  • Wärmebrücken
  • sommerlichen Wärmeschutz
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Luftdichtheit und Lüftung

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 3 oder höher kann zusätzlich eine Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfsachverständigen erforderlich sein. Die genauen Anforderungen hängen vom Bundesland, der Gebäudeklasse und dem konkreten Bauvorhaben ab.